Rechtliche Belange


Die Berufsbezeichnung Hygiagogik ist mit dem Schreiben vom österreichischen Bundesministerium für Gesundheit 2011 als nicht verwechslungsfähig erachtet worden.



Gesetzliche Grundlagen der Tuinapraktik

Die gesetzlichen Grundlagen für die Ausbildung und Ausübung der TUINAPRAKTIK Gewerbeberechtigung:

  • - BGBl. Teil II Nr. 68/2003 Massage – Verordnung §1 (3) Anlage 4
  • geändert durch das

  • - BGBl. Teil II Nr. 135/2009 §2 (2) Anlage 6
  • - Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 13. April 2004, GZ: 30.599/124-I/7/04.

  • HINWEIS: Die Ausbildungsinhalte des TUINAPRAKTIK Curriculums beinhalten, neben weiteren komplexeren Inhalten, auch das Ausbildungsprofil für "Tuina Anmo Praktik"!

    Erklärung des Österreichischen Berufsverband für Hygiagogik und Tuinapraktik-ABV:

    Das Curriculum der Tuinpraktik grenzt die TUINAPRAKTIK von "Tuina Anmo Praktik" entschieden ab und distanziert sich aus Qualitätsgründen vom Ausbildungsprofil "Tuina Anmo Praktik"!