Arten der Mitgliedschaft


Die Mitglieder des Vereines gliedern sich in ordentliche, außerordentliche, unterstützende und Ehrenmitglieder.

(1) ordentliche Mitglieder

  • 1. In erster Linie Fördervereine und Praxisvereine für Physikopraktik, Pädiapraktik und Phänopraktik, Alpha und Omega.
  • 2. Personen, die sich in Aus- und Weiterbildung für Hygiagogik™, Tuinapraktik, Physikopraktik, Pädiapraktik oder Phänopraktik befinden bzw. diese Ausbildungen abgeschlossen haben.

  • Ordentliche Mitglieder haben volle Rechte innerhalb des Vereines und genießen aktives und passives Wahlrecht für den Vorstand.

    (2) außerordentliche Mitglieder

    Sie genießen kein direktes passives Wahlrecht für den Vorstand, können jedoch vom Beirat für den Vorstand nominiert werden.

    Der Vorstand behält sich vor, die Regelung über ordentliche oder außerordentliche Mitglieder zu verändern.

    (3) unterstützende Mitglieder

    Sie können natürliche oder juristische Personen sein, die dem gesundheitsfördernden Gedanken nahe stehen oder einen Gesundheitsberuf ausüben. Sie haben in der Generalversammlung nur beratende Stimme und besitzen weder aktives noch passives Wahlrecht.

    Sie bilden einen gemeinsamen Beirat, der die Ziele des Vereines unterstützt und als Gremium einen Vertreter in den Vorstand entsenden kann, der aus dem Kreis der unterstützenden oder Ehrenmitglieder zu rekrutieren ist.

    (4) Ehrenmitglieder

    Der Vorstand kann aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder einstimmig Ehrenvorsitzende bestellen, die das Recht haben, an allen Vorstandssitzungen teilzunehmen und bei Prüfungen sowie in Aus- und Weiterbildung Vetorecht geltend machen können. Sie sind von der Bezahlung von Mitgliedsbeiträgen und sonstige Gebühren befreit.

    Die Generalversammlung kann die Aufnahme weiterer Ehrenmitglieder beschließen, wenn sich diese natürlichen Personen um das Wesen der Path-Physikopraktik®, Praktopädie® Hygiagogik™ oder nahestehende gesundheitsförderliche Gedanken besondere Verdienste erworben haben.

    Ehrenmitglieder sind in ihren Rechten unterstützenden Mitgliedern gleichgesetzt.